Logo Kanton Bern / Canton de BerneBeauftragter für kirchliche und religiöse Angelegenheiten

Religionspolitik des Kantons Bern

Der Kanton Bern verfolgt eine zeitgemässe Religionspolitik, die sowohl der Religionsvielfalt als auch den gesamtgesellschaftlichen Leistungen der Landeskirchen Rechnung trägt.

Seit rund 500 Jahren steht der Kanton Bern in einem engen Verhältnis zur Evangelisch-reformierten Landeskirche. Im 19. Jahrhundert wurden die Beziehungen zwischen Kirchen und Staat auf die Römisch-katholische und die Christkatholische Landeskirche ausgedehnt. Die Jüdischen Gemeinden Bern und Biel erhielten 1997 die öffentlich-rechtliche Anerkennung.

Multireligiöse Seelsorge in kantonalen Institutionen

Im Rahmen der Umsetzung des Postulats 266-2017 Stähli (Gasel, BDP) genehmigt der Regierungsrat im Dezember 2022 den Bericht «Multireligiöse Seelsorge in kantonalen Institutionen». Das Postulat verlangte die Prüfung und Etablierung eines seelsorgerlichen Angebots für Angehörige öffentlich-rechtlich nicht anerkannter Religionsgemeinschaften in Spitälern, Gefängnissen und Asylzentren. Der Regierungsrat begrüsst, wenn Personen in kantonalen Institutionen künftig auf Wunsch von einer Seelsorgerin oder einem Seelsorger ihrer Religion begleitet werden. Er will damit die Gleichbehandlung im Bereich der Seelsorge und im Vergleich zu Angehörigen der Landeskirchen fördern. Der Regierungsrat erteilt dem Beauftragten für kirchliche und religiöse Angelegenheiten den Auftrag in Zusammenarbeit mit dem Verein «Multireligiöse Begleitung» in einer Pilotphase 2023-2025 weitere Erkenntnisse zu sammeln und konkrete Massnahmen zu erarbeiten.

Der Bericht «Multireligiöse Seelsorge in kantonalen Institutionen» wurde im Grossen Rat mit 132 Ja-Stimmen und einer Enthaltung zur Kenntnis genommen.

  • Webseite des Vereins Multireligiöse Begleitung

Direkter Austausch statt «Charta der Religionen»

Im Rahmen der Umsetzung des Postulats 192-2017 Hamdaoui (Biel, Die Mitte) hat der Regierungsrat im September 2022 den Bericht «Charta der Religionen» genehmigt. Das Postulat verlangte die Schaffung einer «Charta der Religionen» für privatrechtlich organisierte Religionsgemeinschaften. Der erarbeitete Bericht zeigt jedoch auf, dass eine Charta im Sinne des Postulats keine erstrebenswerte religionspolitische Massnahme darstellt. Der potenzielle Nutzen ist beschränkt und vermag problematische Aspekte des Vorschlags nicht aufzuwiegen.
Der Beauftragte für kirchliche und religiöse Angelegenheiten (BKRA) wird den direkten Austausch mit allen Religionsgemeinschaften fortsetzen und weiterentwickeln.

Der Bericht «Charta der Religionen» wurde im Grossen Rat einstimmig und ohne Enthaltungen zur Kenntnis genommen.

Gesamtgesellschaftliche Leistungen der Landeskirchen

Das neue Landeskirchengesetz ist seit dem 1.1.2020 in Kraft. Es bildet die Grundlage für das partnerschaftliche Verhältnis zu den anerkannten Landeskirchen. Das Landeskirchengesetz betont deren Beitrag zur solidarischen Gemeinschaft, zur Vermittlung grundlegender Werte, zum Frieden unter den Religionen, zur religiösen Bildung und zur Kulturpflege. Im Jahr 2014 wurde ein Expertenbericht zum Verhältnis von Kirchen und Staat in Auftrag gegeben. Das neue Landeskirchengesetz basiert auf den Leitsätzen, die der Regierungsrat und der Grosse Rat anhand des Berichts erarbeitet haben.

Religionspolitische Herausforderungen

Ein Drittel der Bürgerinnen und Bürger des Kantons Bern sind konfessionslos. Sie sind entweder keiner Religion angehörig oder Mitglied einer privatrechtlich organisierten Religionsgemeinschaft. Diese unterscheiden sich theologisch, aber auch aufgrund der Sprache und des Organisationsgrads. Migrationsgemeinschaften verfügen über unterschiedliche Erfahrungen mit staatlichen Strukturen in ihren Herkunftsländern. Der Beziehungsaufbau und die Kontaktpflege fordern die kantonalen Stellen heraus. Der Bericht «Religionspolitische Auslegeordnung für den Kanton Bern» von 2018 beschreibt diese Herausforderungen und schlägt Handlungsempfehlungen vor.

 

Die DIJ plant folgende Schritte:

  • Mit einer digitalen Religionslandkarte soll die Vielfalt der Religionsgemeinschaften veranschaulicht und die Kontaktaufnahme vereinfacht werden.
  • Ein religionspolitisches Monitoring soll die Grundlage bilden, um die heutige Ungleichbehandlung der verschiedenen Religionsgemeinschaften bei der Finanzierung, der Ausbildung oder der Seelsorge zu verringern.
  • Die Vernetzung mit relevanten Akteuren verschiedener Religionsgemeinschaften soll rasches Handeln ermöglichen – im Alltag und im Krisenfall. 
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