Logo Kanton Bern / Canton de BerneBeauftragter für kirchliche und religiöse Angelegenheiten

Landeskirchen

Die im Kanton Bern anerkannten Landeskirchen sind die Evangelisch-reformierte, die Römisch-katholische und die Christkatholische Kirche.

Als die vom Kanton anerkannten Landeskirchen definiert die Verfassung des Kantons Bern vom 6. März 1993 die Evangelisch-reformierte, die Römisch-katholische und die Christkatholische Kirche. Sie sind öffentlich-rechtliche Körperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit (Art. 121). Das Gesetz über die bernischen Landeskirchen regelt den strukturellen Rahmen der drei Landeskirchen.

Während die Evangelisch-reformierte Landeskirche die umfassende innerkirchliche Verantwortung trägt, ist diese Zuständigkeit bei den beiden andern Landeskirchen aufgeteilt. Bei ihnen liegt die pastorale Leitung beim Bischofsamt und die Zuständigkeit für die Finanzen und Organisation bei der Landeskirche.

  • Landeskirchengesetz

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