Der Kanton Bern pflegt Kontakte zu den öffentlich-rechtlichen anerkannten und den privatrechtlich organisierten Religionsgemeinschaften.
Die Beziehungen zur evangelisch-reformierten, römisch-katholischen und christkatholischen Landes-kirche sowie zu den jüdischen Gemeinden haben sich historisch entwickelt und basieren auf gesetzlichen Grundlagen. Diese Religionsgemeinschaften sind öffentlich-rechtlich anerkannt.
Für die Beziehungen zu weiteren im Kanton Bern beheimateten Religionsgemeinschaften gibt es keine gesetzliche Grundlage. Sie sind öffentlich-rechtlich nicht anerkannt, weshalb sie sich privatrechtlich, d.h. als Vereine oder Stiftungen, organisiert haben. Ein Drittel der Bürgerinnen und Bürger des Kantons Bern sind weder Mitglied einer Landeskirche noch einer anderen Religionsgemeinschaft.
Der Regierungsrat hat sich zum Ziel gesetzt, mit gezielten Massnahmen das friedliche Zusammenleben der Landeskirchen, der Religionsgemeinschaften und der Menschen ohne Religionszugehörigkeit zu unterstützen und das Entstehen von Parallelgesellschaften und religiösem Fundamentalismus zu verhindern. Er will strukturelle Ungleichbehandlungen identifizieren und reduzieren.
Öffentlich-rechtlich anerkannte Religionsgemeinschaften
Das Verhältnis zu den drei Landeskirchen ist in Art. 121 bis 125 der Kantonsverfassung (KV) geregelt. Öffentlich-rechtlich anerkannt sind gemäss Art. 126 KV auch die Israelitischen Gemeinden.
Die Landeskirchen und die Jüdischen Gemeinden legen ihre Organisation nach demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen fest. Das Gesetz über die bernischen Landeskirchen regelt, dass diese im gesamtgesellschaftlichen Interesse zur solidarischen Gemeinschaft, zur Vermittlung grundlegender Werte, zum Frieden unter den Religionen, zur religiösen Bildung und zur Kulturpflege beitragen.
Privatrechtlich organisierte Religionsgemeinschaften
Die meisten Religionsgemeinschaften sind als Vereine organisiert und unterstehen dem Vereinsrecht gemäss Schweizerischem Zivilgesetzbuch (Art. 60ff; SR 210). Zu ihrer Umschreibung wird der juristische Fachbegriff «öffentlich-rechtlich nicht anerkannt» oder der positiv beschreibende Begriff «privatrechtlich organisiert» verwendet.
Der Kanton Bern baut Beziehungen zu den privatrechtlich organisierten Religionsgemeinschaften auf, um ihre Bedürfnisse und Herausforderungen besser kennenzulernen und das friedliche Zusammenleben zu unterstützen.