Logo Kanton Bern / Canton de BerneBeauftragter für kirchliche und religiöse Angelegenheiten

Evangelisch-reformierte Landeskirche

Die Evangelisch-reformierte Kirche ist im Kanton Bern als Landeskirche öffentlich-rechtlich anerkannt und ein wichtiger kantonaler Partner.

Die Beziehung des Kantons Bern mit der Evangelisch-reformierten Landeskirche ist historisch gewachsen. 1528 beschliesst der Stand Bern die Einführung der Reformation und leitet die Entwicklung der Staats- und Kirchenbildung ein. Bern übernimmt sämtliche Klostergüter und die Leitungsgewalt über die Kirchen. Die Kirchgemeinden werden Basiseinheit der bernischen Gebietsverwaltung. 1874 tritt das erste Kirchengesetz in Kraft, welches das Staatskirchentum lockert und ein partnerschaftliches Miteinander von Kirche und Staat etabliert. Mit dem zweiten Kirchengesetz von 1945 wurde dieses Verhältnis weiterentwickelt. Die Basis der heutigen Zusammenarbeit zwischen den Landeskirchen und dem Kanton Bern bildet das per 1.1.2020 in Kraft getretene Landeskirchengesetz. Es beinhaltet die Übergabe der Arbeitsverhältnisse der Pfarrpersonen an die Landeskirchen und ein neues Finanzierungsmodell auf Basis der gesamtgesellschaftlichen Leistungen der Kirchen.

Die Evangelisch-reformierte Landeskirche bildet gemeinsam mit der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Jura sowie den Kirchgemeinden des oberen Teils des Kantons Solothurn den Evangelisch-reformierten Synodalverband Bern-Jura-Solothurn. Sowohl staatskirchenrechtlich als auch kirchenrechtlich ist der Synodalrat die kirchliche Oberbehörde.

Informationen zu Organisation und Aufgaben des Synodalrates sowie Kontaktmöglichkeiten zu den einzelnen kirchlichen Diensten finden Sie auf der Webseite der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn.

  • Webseite der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn

  • Beziehungen zu Religionsgemeinschaften

  • Gesetzliche Grundlagen

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