Logo Kanton Bern / Canton de BerneBeauftragter für kirchliche und religiöse Angelegenheiten

Christkatholische Landeskirche

Die Christkatholische Kirche wird im Kanton Bern als Landeskirche öffentlich-rechtlich anerkannt und ein wichtiger kantonaler Partner.

Mit der Einführung des ersten Kirchengesetzes im Kanton Bern 1874 wird das Staatskirchentum zu einem partnerschaftlichen Miteinander von Kirche und Staat entflechtet. Gleichzeitig erwirkt es als Folge des Kulturkampfes die Anerkennung der Christkatholischen Kirche als Landeskirche. Die Basis der heutigen Zusammenarbeit zwischen den Landeskirchen und dem Kanton Bern bildet das per 1.1.2020 in Kraft getretene Landeskirchengesetz. Es beinhaltet die Übergabe der Arbeitsverhältnisse der Pfarrpersonen an die Landeskirchen und ein neues Finanzierungsmodell auf Basis der gesamtgesellschaftlichen Leistungen der Kirchen.

Die Christkatholische Landeskirche ist Teil des Christkatholischen Bistums der Schweiz mit Sitz in Bern. Die staatskirchenrechtliche Oberbehörde ist der Landeskirchenrat, die kirchenrechtliche Oberbehörde ist der schweizerische Nationalbischof Dr. Harald Rein. 

  • Webseite der Christkatholischen Kirche Bern

  • Beziehungen zu Religionsgemeinschaften 

  • Gesetzliche Grundlagen

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