Logo Kanton Bern / Canton de BerneBeauftragter für kirchliche und religiöse Angelegenheiten

Römisch-katholische Landeskirche

Die Römisch-katholische Kirche ist im Kanton Bern als Landeskirche öffentlich-rechtlich anerkannt und ein wichtiger kantonaler Partner.

Nachdem der Stand Bern 1528 die Reformation beschlossen und die Evangelisch-reformierte Kirche als Landeskirche etabliert hat, ordnet der Wiener Kongress 1815 dem Stande Bern die vormals zum Fürstbistum Basel gehörenden Gebiete des Juras und des Laufentals zu. Bern verpflichtet sich zur Gleichbehandlung der römisch-katholischen und der evangelisch-reformierten Konfession. 1874 tritt das erste Kirchengesetz in Kraft, welches das Staatskirchentum lockert und ein partnerschaftliches Miteinander von Kirche und Staat etabliert. Die Basis der heutigen Zusammenarbeit zwischen den Landeskirchen und dem Kanton Bern bildet das per 1.1.2020 in Kraft getretene Landeskirchengesetz. Es beinhaltet die Übergabe der Arbeitsverhältnisse der Pfarrpersonen an die Landeskirchen und ein neues Finanzierungsmodell auf Basis der gesamtgesellschaftlichen Leistungen der Kirchen.

Die Römisch-katholische Landeskirche ist Teil des Bistums Basel mit Sitz in Solothurn. Das Bistum Basel umfasst zehn Kantone: AG/BS/BL/BE/JU/LU/ZG/SH/SO/TG. 

Die staatskirchenrechtliche Oberbehörde der Römisch-katholischen Landeskirche ist der Landeskirchenrat, die kirchenrechtliche Oberbehörde der Bischof von Basel Dr. Felix Gmür.

  • Webseite der Röm.-kath. Kirche im Kanton Bern

  • Webseite des Bistums Basel 

  • Beziehungen zu Religionsgemeinschaften 

  • Gesetzliche Grundlagen

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