Die evangelisch-reformierte, die christkatholische und die römisch-katholische Prüfungskommission sind im Auftrag des Kantons für die Qualitätssicherung der Ausbildung der auf Kantonsgebiet tätigen Geistlichen der drei Landeskirchen zuständig.
Für die Anstellung der Geistlichen bei den drei Landeskirchen bestehen ausbildungsmässige Voraussetzungen, deren Einhaltung von je einer Prüfungskommission pro Landeskirche beaufsichtigt wird.
Die Prüfungskommissionen verantworten die Organisation und Abnahme von Prüfungen zur Anstellung bei einer der drei Landeskirchen. Sie beurteilen die Gleichwertigkeit von auswärtigen Ausbildungen und Abschlüssen von Bewerberinnen und Bewerbern, die eine Anstellung bei einer der drei Landeskirchen des Kantons anstreben.