Die Fachstelle für kirchliche und religiöse Angelegenheiten ist für die Bearbeitung politischer Vorstösse in ihrem Themenbereich zuständig. Sie verfasst Berichte zuhanden des Regierungsrats und des Grossen Rats.
Projekt "Auslegeordnung Kirchensteuer juristischer Personen"
Ausgangspunkt des Projekts "Auslegeordnung zur Kirchensteuer juristischer Personen" ist die Motion 128-2023 Reinhard (Thun, FDP) «Freiwillige Kirchensteuer für juristische Personen», welche in der Frühlingssession 2024 als Postulat angenommen wurde.
Der Grundauftrag des Projekts besteht darin, die Umsetzbarkeit des Vorstosses und dessen finanzielle, juristische und soziale Auswirkungen zu prüfen. Ausserdem soll der Handlungsspielraum für die Weiterentwicklung der Kirchensteuer juristischer Personen in den Blick genommen werden. Ziel ist es, eine breite Auslegeordnung zur Kirchensteuer juristischer Personen zu erstellen und zuhanden des Grossen Rates Empfehlungen für das weitere Vorgehen auszuarbeiten.
Im Rahmen des Projekts hat das Institut für Religionsrecht der Universität Freiburg ein juristisches Gutachten erstellt. Es zeigt den Handlungsspielraum auf gesetzlicher Ebene auf und bildet die Grundlage für die Ausarbeitung verschiedener Umsetzungsvarianten. Diese werden von der Fachstelle für kirchliche und religiöse Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Stakeholdern bewertet und weiterentwickelt. Die Erkenntnisse des Projekts werden in einem Bericht zusammengefasst.
Multireligiöse Seelsorge in kantonalen Institutionen
Im Rahmen der Umsetzung des Postulats 266-2017 Stähli (Gasel, BDP) genehmigt der Regierungsrat im Dezember 2022 den Bericht «Multireligiöse Seelsorge in kantonalen Institutionen». Das Postulat verlangte die Prüfung und Etablierung eines seelsorgerlichen Angebots für Angehörige öffentlich-rechtlich nicht anerkannter Religionsgemeinschaften in Spitälern, Gefängnissen und Asylzentren. Der Regierungsrat begrüsst, wenn Personen in kantonalen Institutionen künftig auf Wunsch von einer Seelsorgerin oder einem Seelsorger ihrer Religion begleitet werden. Er will damit die Gleichbehandlung im Bereich der Seelsorge und im Vergleich zu Angehörigen der Landeskirchen fördern. Der Regierungsrat erteilt dem Beauftragten für kirchliche und religiöse Angelegenheiten den Auftrag in Zusammenarbeit mit dem Verein «Multireligiöse Begleitung» in einer Pilotphase 2023-2025 weitere Erkenntnisse zu sammeln und konkrete Massnahmen zu erarbeiten.
Der Bericht «Multireligiöse Seelsorge in kantonalen Institutionen» wurde im Grossen Rat mit 132 Ja-Stimmen und einer Enthaltung zur Kenntnis genommen.
Direkter Austausch statt «Charta der Religionen»
Im Rahmen der Umsetzung des Postulats 192-2017 Hamdaoui (Biel, Die Mitte) hat der Regierungsrat im September 2022 den Bericht «Charta der Religionen» genehmigt. Das Postulat verlangte die Schaffung einer «Charta der Religionen» für privatrechtlich organisierte Religionsgemeinschaften. Der erarbeitete Bericht zeigt jedoch auf, dass eine Charta im Sinne des Postulats keine erstrebenswerte religionspolitische Massnahme darstellt. Der potenzielle Nutzen ist beschränkt und vermag problematische Aspekte des Vorschlags nicht aufzuwiegen.
Der Beauftragte für kirchliche und religiöse Angelegenheiten (BKRA) wird den direkten Austausch mit allen Religionsgemeinschaften fortsetzen und weiterentwickeln.
Der Bericht «Charta der Religionen» wurde im Grossen Rat einstimmig und ohne Enthaltungen zur Kenntnis genommen.
Bericht "Verhältnis von Kirche und Staat im Kanton Bern"
Im Auftrag des Regierungsrats wurde im Jahr 2014 zur Planungserklärung 8 ein Expertenbericht zum Verhältnis von Kirchen und Staat erarbeitet. Das Landeskirchengesetz (BSG 410.11) basiert auf den Leitsätzen, die der Regierungsrat und der Grosse Rat anhand es Berichts erarbeitet haben.