Logo Kanton Bern / Canton de BerneFachstelle für kirchliche und religiöse Angelegenheiten

Berichte und Vorstösse

Die Fachstelle für kirchliche und religiöse Angelegenheiten ist für die Bearbeitung politischer Vorstösse in ihrem Themenbereich zuständig. Sie verfasst Berichte zuhanden des Regierungsrats und des Grossen Rats. 

Bericht «Weiterentwicklung der Kirchensteuer juristischer Personen»

Im November 2025 hat der Regierungsrat den Bericht zur «Weiterentwicklung der Kirchensteuer juristischer Personen» verabschiedet und damit das Postulat «Freiwillige Kirchensteuer für juristische Personen» (M 128-2023) umgesetzt. Der Bericht evaluiert verschiedene Varianten zur Weiterentwicklung des bestehenden Modells und spricht entsprechende Empfehlungen aus.

Der Regierungsrat schlägt vor, Unternehmen mit kleinen und mittleren Gewinnen durch eine Freigrenze von der Kirchensteuer zu entlasten. Betroffene Firmen können künftig frei entscheiden, ob und welche Kirchen oder Religionsgemeinschaften sie mit einer Spende unterstützen möchten. Gleichzeitig hält der Regierungsrat an der Besteuerung gewinnstarker Unternehmen fest, um deren soziale Mitverantwortung zu wahren.
Der Regierungsrat betont, dass die von den Landeskirchen erbrachten Leistungen in den Bereichen Soziales, Bildung und Kultur von hohem gesamtgesellschaftlichem Wert sind. Um diese Angebote nicht zu gefährden, lehnt er eine Abschaffung der Steuerpflicht ab. Durch die vorgeschlagene Freigrenze für Gewinne unter 700 000 Franken würden rund 97 Prozent der Unternehmen im Kanton Bern entlastet, während der Grossteil der Steuereinnahmen für die kirchlichen Leistungen erhalten bleibt.
Der Bericht wird im Grossen Rat in der Frühlingssession 2026 behandelt. Bei einer Zustimmung zur vorgeschlagenen Stossrichtung wird der Regierungsrat die notwendigen gesetzlichen Anpassungen ausarbeiten.

Multireligiöse Seelsorge in kantonalen Institutionen

Im Rahmen der Umsetzung des Postulats 266-2017 Stähli (Gasel, BDP) genehmigt der Regierungsrat im Dezember 2022 den Bericht «Multireligiöse Seelsorge in kantonalen Institutionen». Das Postulat verlangte die Prüfung und Etablierung eines seelsorgerlichen Angebots für Angehörige öffentlich-rechtlich nicht anerkannter Religionsgemeinschaften in Spitälern, Gefängnissen und Asylzentren. Der Regierungsrat begrüsst, wenn Personen in kantonalen Institutionen künftig auf Wunsch von einer Seelsorgerin oder einem Seelsorger ihrer Religion begleitet werden. Er will damit die Gleichbehandlung im Bereich der Seelsorge und im Vergleich zu Angehörigen der Landeskirchen fördern. Der Regierungsrat erteilt dem Beauftragten für kirchliche und religiöse Angelegenheiten den Auftrag in Zusammenarbeit mit dem Verein «Multireligiöse Begleitung» in einer Pilotphase 2023-2025 weitere Erkenntnisse zu sammeln und konkrete Massnahmen zu erarbeiten.

Der Bericht «Multireligiöse Seelsorge in kantonalen Institutionen» wurde im Grossen Rat mit 132 Ja-Stimmen und einer Enthaltung zur Kenntnis genommen.

  • Webseite des Vereins Multireligiöse Begleitung

Direkter Austausch statt «Charta der Religionen»

Im Rahmen der Umsetzung des Postulats 192-2017 Hamdaoui (Biel, Die Mitte) hat der Regierungsrat im September 2022 den Bericht «Charta der Religionen» genehmigt. Das Postulat verlangte die Schaffung einer «Charta der Religionen» für privatrechtlich organisierte Religionsgemeinschaften. Der erarbeitete Bericht zeigt jedoch auf, dass eine Charta im Sinne des Postulats keine erstrebenswerte religionspolitische Massnahme darstellt. Der potenzielle Nutzen ist beschränkt und vermag problematische Aspekte des Vorschlags nicht aufzuwiegen.
Der Beauftragte für kirchliche und religiöse Angelegenheiten (BKRA) wird den direkten Austausch mit allen Religionsgemeinschaften fortsetzen und weiterentwickeln.

Der Bericht «Charta der Religionen» wurde im Grossen Rat einstimmig und ohne Enthaltungen zur Kenntnis genommen.

Bericht "Verhältnis von Kirche und Staat im Kanton Bern"

Im Auftrag des Regierungsrats wurde im Jahr 2014 zur Planungserklärung 8 ein Expertenbericht zum Verhältnis von Kirchen und Staat erarbeitet. Das Landeskirchengesetz (BSG 410.11) basiert auf den Leitsätzen, die der Regierungsrat und der Grosse Rat anhand es Berichts erarbeitet haben.

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