Logo Kanton Bern / Canton de BerneFachstelle für kirchliche und religiöse Angelegenheiten

Beiträge Landeskirchen

Seit rund 500 Jahren steht der Kanton Bern in einem engen Verhältnis zur Evangelisch-reformierten Landeskirche. Im 19. Jahrhundert wurden die Beziehungen zwischen Kirchen und Staat auf die Römisch-katholische und die Christkatholische Landeskirche ausgedehnt.

Das Landeskirchengesetz bildet die Grundlage für das partnerschaftliche Verhältnis zu den anerkannten Landeskirchen. Es betont deren Beitrag zur solidarischen Gemeinschaft, zur Vermittlung grundlegender Werte, zum Frieden unter den Religionen, zur religiösen Bildung und zur Kulturpflege.

Der Kanton Bern unterstützt die drei Berner Landeskirchen mit einem Sockelbeitrag für historische Rechtstitel und einem Beitrag für ihre Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse. Basis für die Berechnung sind die Berichte der Landeskirchen, die einen umfassenden Überblick über ihre vielfältigen Leistungen vermitteln.


 

  • Gesetzliche Grundlagen

  • Landeskirchen

  • Medienmitteilung des Regierungsrats zum Beitrag an die Landeskirchen 

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