Seit rund 500 Jahren steht der Kanton Bern in einem engen Verhältnis zur Evangelisch-reformierten Landeskirche. Im 19. Jahrhundert wurden die Beziehungen zwischen Kirchen und Staat auf die Römisch-katholische und die Christkatholische Landeskirche ausgedehnt.
Das Landeskirchengesetz bildet die Grundlage für das partnerschaftliche Verhältnis zu den anerkannten Landeskirchen. Es betont deren Beitrag zur solidarischen Gemeinschaft, zur Vermittlung grundlegender Werte, zum Frieden unter den Religionen, zur religiösen Bildung und zur Kulturpflege.
Der Kanton Bern unterstützt die drei Berner Landeskirchen mit einem Sockelbeitrag für historische Rechtstitel und einem Beitrag für ihre Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse. Basis für die Berechnung sind die Berichte der Landeskirchen, die einen umfassenden Überblick über ihre vielfältigen Leistungen vermitteln.
- Bericht der ev.-ref. Landeskirche zu den gesamtgesellschaftlichen Leistungen 2020-2021
- Bericht der röm.-kath. Landeskirche zu den gesamtgesellschaftlichen Leistungen 2020-2021
- Bericht der christkath. Landeskirche zu den gesamtgesellschaftlichen Leistungen 2020-2021