Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat eine Teilrevision des Gesetzesüber die bernischen Landeskirchen. Das Gesetz soll den gesellschaftlichen Veränderungen angepasst werden. Im Vordergrund steht die Umwandlung der bisher durch die Kirchgemeindeversammlung auf eine Amtsdauer von sechs Jahren begründeten Dienstverhältnisse in eine Anstellung mitöffentlichrechtlichem Vertrag. Neu wird der Kirchgemeinderat mit den Pfarrpersonen einen schriftlichen Arbeitsvertrag abschliessen.
Die Kirchgemeindeversammlung muss jedoch einer Anstellung zustimmen und kann eine Kündigung verlangen.
Ferner wird für Pfarrpersonen die Verpflichtung zur Wohnsitznahme in der Dienstwohnung gelockert, indem diese Bestimmung auf ein Dienstverhältnis pro Kirchgemeinde beschränkt werden soll. Den Kirchgemeinden bleibt es jedoch weiterhin unbenommen, die Wohnsitzpflicht auf weitere Pfarrpersonen auszudehnen.