Logo Kanton Bern / Canton de BerneFachstelle für kirchliche und religiöse Angelegenheiten

Gesetzliche Grundlagen

Das Verhältnis zwischen Staat und öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften ist in den gesetzlichen Grundlagen des Kantons Bern geregelt. Die kantonalen Prüfungskommissionen übernehmen gemäss kantonaler Verordnung Aufgaben zur Qualitätssicherung der Ausbildung der Pfarrpersonen.

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