Logo Kanton Bern / Canton de BerneFachstelle für kirchliche und religiöse Angelegenheiten

Historische Entwicklung

Die Beziehungen des Kantons Bern zu den verschiedenen Religionsgemeinschaften haben sich historisch entwickelt. Folgende geschichtlichen Merkpunkte waren für das Verhältnis zwischen Staat und Religion im Kanton Bern bedeutend.

Historische Entwicklung des Verhältnisses zwischen Staat und Religion im Kanton Bern
Jahr Ereignis

1528

Der Stand Bern beschliesst die Einführung der Reformation und leitet eine verflochtene Entwicklung der Staats- und Kirchenbildung ein.
Bern übernimmt sämtliche Klostergüter und das Kirchenregiment und beginnt über die Kirchspiele und Chorgerichte eine Form von lokaler Selbstverwaltung aufzubauen. Die Kirchgemeinden werden Basiseinheit der bernischen Gebietsverwaltung.

1804

Auf Wunsch der Pfarrerschaft übernimmt Bern per Dekret die örtlichen Kirchengüter ins «Staatsvermögen» und verpflichtet sich, den Pfarrern fortan ein Gehalt auszurichten.
Die Verstaatlichung des lokalen Kirchengutes bildete bis Ende 2019 die rechtliche Grundlage der staatlichen Besoldung der Pfarrerinnen und Pfarrer.

1815

Der Wiener Kongress ordnet Bern die vormals zum Fürstbistum Basel gehörenden Gebiete des Juras und des Laufentals zu.
Bern verpflichtet sich zur Gleichbehandlung der römisch-katholischen und der  evangelisch-reformierten Konfession.

1827/28

Übereinkunft zur Herstellung und Neuumschreibung des Bistums Basel.
Das Konkordat der 10 Bistumskantone (AG, BE, BS, BL, JU, LU, SH, SO, TG, ZG) übernimmt die Trägerschaft für das neu errichtete Bistum Basel mit weltweit einzigartigem Bischofswahlrecht.

1831

Politische Wende vom Obrigkeitsstaat zum demokratisch verfassten Rechtsstaat.
Sukzessive wird zwischen Burger-, Einwohner- und Kirchgemeinden mit eigenen Zuständigkeiten unterschieden. Ab 1854 entwickeln sich die Landeskirchen.

1874

1. Kirchengesetz regelt die kirchlichen Verhältnisse im Kanton Bern und anerkennt als Folge des Kulturkampfes die Christkatholische Kirche als Landeskirche.
Es entflechtet das Staatskirchentum zu einem partnerschaftlichen Miteinander von Kirche und Staat, grenzt die Zuständigkeiten von Einwohner- und Kirchgemeinden ab und führt das Pfarrwahlrecht der Kirchgemeinden ein.

1945

Das neue Kirchengesetz entwickelt das Verhältnis zwischen Kirche und Staat organisch weiter.
Die Stellung der Synoden und der Synodalräte wird gefestigt.

1997 Die Jüdische Gemeinde Bern und die Israelitische Gemeinde Biel werden als öffentlich-rechtliche Körperschaften mit eigenen Rechtspersönlichkeiten anerkannt.
2020 Nach der Totalrevision des Kirchengesetzes von 1945 tritt das neue Landeskirchengesetz (LKG) am 1.1.2020 in Kraft.
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