Zur Regelung des Verhältnisses Staat und Religion gibt es verschiedene gesetzliche Grundlagen. Hier finden Sie eine Auflistung der relevanten Gesetze und Verordnungen im Bereich Kirche und Religionsgemeinschaften.
Verfassung des Kantons Bern
In der kantonalen Verfassung vom 6. Juni 1993 ist zum einen die Glaubensfreiheit verankert (Art. 14). Zum anderen wird die Position und Funktion der Landeskirchen und anderer Religionsgemeinschaften im Kanton Bern beschrieben (Art. 121-127).
Landeskirchengesetz
Auf den 1. Januar 2020 hat der Regierungsrat das neue Landeskirchengesetz in Kraft gesetzt. Es löst das Bernische Kirchengesetz vom 6. Mai 1945 ab. Nach intensiven Vorarbeiten hat der Grosse Rat das Gesetz in zweiter Lesung am 21. März 2018 mit 118 Ja- zu 10 Nein-Stimmen bei 8 Enthaltungen verabschiedet.
Die Kerninhalte des neuen Gesetzes sind ein neues Finanzierungsmodell für die Landeskirchen und die Übergabe der Dienstverhältnisse der evangelisch-reformierten, der römisch-katholischen und der christkatholischen Pfarrpersonen in die Verantwortung der Landeskirchen.
Gesetz über die bernischen Landeskirchen vom 21.03.2018 (Stand 01.01.2020) (BSG 410.11)
Verordnung über die bernischen Landeskirchen vom 24.04.2019 (Stand 01.01.2020) (BSG 410.111)
Gesetz über die jüdischen Gemeinden
Der Kanton Bern anerkennt die Jüdischen Gemeinden Bern und Biel als öffentlich-rechtliche Körperschaften (Kantonsverfassung Art. 126). Ihre Stellung ist im Gesetz über die jüdischen Gemeinden geregelt.
Kirchensteuergesetz
Gemäss dem Kirchensteuergesetz unterliegen die Mitglieder der Landeskirchen sowie juristische Personen im Kanton Bern der Kirchensteuerpflicht.