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20. Dezember 2012
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Evangelisch-Reformierte Kirchgemeinde Köniz
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Besondere Verwaltung für die Kirchgemeinde Köniz

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat beschlossen, für die Kirchgemeinde Köniz ab 1. Januar 2013 eine besondere Verwaltung einzusetzen. Ein nicht im Einzugsgebiet der Kirchgemeinde wohnhafter Fachmann wird die laufenden Geschäfte der Kirchgemeinde vorläufig während sechs Monaten führen. Er wird gemeinsam mit allen Beteiligten Lösungen für die bestehenden Probleme erarbeiten und die Ersatzwahlen für die sieben vakant gewordenen Kirchgemeinderatssitze und das Kirchgemeinderatspräsidium organisieren.

Die Kirchgemeinde Köniz hat eine komplexe Struktur, aus welcher sich in den letzten Jahren zahlreiche Probleme ergeben haben. Sowohl beim Personal als auch in den Behörden gab es zahlreiche Wechsel. Die Kirchgemeinde ist tief gespalten und eine sachliche Zusammenarbeit auf längere Zeit kaum denkbar. Diese Spannungen zwischen dem Kirchgemeinderat, dem Pfarrteam und den Stimmberechtigten haben dazu geführt, dass an der Kirchgemeindeversammlung vom 28. November 2012 für die Legislaturperiode 2013 – 2016 nur noch drei der elf Kirchgemeinderatssitze besetzt werden konnten. Infolgedessen wird der Kirchgemeinderat ab dem 1. Januar 2013 nicht mehr beschlussfähig sein.

Ernst Zürcher übernimmt die Aufgaben des Kirchgemeinderates

Auf Antrag des Regierungsstatthalteramts hat der Regierungsrat deshalb gestützt auf das Gemeindegesetz ab 1. Januar 2013 eine besondere Verwaltung eingesetzt. Diese Aufgabe übernimmt Ernst Zürcher aus Grosshöchstetten, ehemaliger Vorsteher der Abteilung Gemeinden des Amtes für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern.

Ernst Zürcher wird ab Januar 2013 die Aufgaben des Kirchgemeinderates umfassend wahrnehmen, die Wiederbesetzung des Kirchgemeinderates einleiten und mit allen Beteiligten Lösungen für die bestehenden Probleme erarbeiten. Die besondere Verwaltung wird vorerst für sechs Monate eingesetzt. Die Kosten der besonderen Verwaltung gehen zu Lasten der Kirchgemeinde Köniz.

 

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